Mein Team und ich erstatten forensisch-psychiatrische Gutachten zu allen strafrechtlichen Fragestellungen
(§§ 20, 21,
63, 64, 66 StGB / Prognose / Lockerung im Strafvollzug und Maßregelvollzug).
Auch die Erstattung von Gutachten zu anderen Fragestellungen (inkl. aussagepsychologische
Gutachten bei
Erwachsenen) ist nach Rücksprache möglich.
Grundsätzlich werden aber nur Gutachten im Auftrag von Gerichten, Behörden, Versicherungen und dgl. erstattet,
d.h. keine Privatgutachten.